Der richtige Kurs für Sie: Lassen Sie sich einstufen!
Vor dem Besuch eines Integrationskurses ist eine Einstufung vorgeschrieben.
Die Einstufungen finden beim Kursträger Ihrer Wahl (z.B. bfz Memmingen, DAA Memmingen, Kolping Bildungszentrum, inlingua Sprachschule, Volkshochschulen im Landreis Unterallgäu e.V.) statt. Fragen Sie dort nach den nächsten Einstufungsterminen und bringen Sie Ihren Berechtigungsschein bzw. Ihre Verpflichtung zur Anmeldung mit.
Ohne Berechtigungsschein / Verpflichtung muss ein Betrag in Höhe von 30,00 € in bar entrichtet werden.
Sie besitzen noch keinen Berechtigungsschein?
Bitte wenden Sie sich als NICHT-EU-BÜRGER an das für Sie zuständige Ausländeramt, z. B.:
in Memmingen: Großzunft, 2. OG / Zimmer 9 Marktplatz 4, 87700 Memmingen Tel.: 08331 850-329
im Landkreis Unterallgäu: Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim Tel.: 08261 995-0
Als EU-BÜRGER können Sie den Berechtigungsschein entweder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Regionalstelle München, Tel.: 089 620290, Internet: www.bamf.de) oder beim jeweiligen Kursträger, bei dem Sie den Integrationskurs besuchen möchten, beantragen.